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   LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09   

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https://dejure.org/2013,105397
LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09 (https://dejure.org/2013,105397)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.2013 - L 9 U 247/09 (https://dejure.org/2013,105397)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - L 9 U 247/09 (https://dejure.org/2013,105397)
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  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt für die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen bei der Tatsachenfeststellung, dass die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen sollen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen müssen (BSG, Urteil vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 43).

    "Beweiserleichterungen" kommen nach der klarstellenden Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, in Juris, dort Rz 23, mit weiteren Nachweisen und zu den Voraussetzungen der Annahme sog. "Beweiserleichterungen" in Fällen ungeklärter Umstände) nur in Betracht, wenn der Versicherte den räumlichen Bereich, in dem er zuletzt die versicherte Tätigkeit verrichtet hat, nicht verlassen und dort kurz zuvor versicherte Tätigkeiten verrichtet hat.

    Bei Tatsachen, die das Gericht nur mit dem Überzeugungsgrad des Vollbeweises feststellen darf, schaden rein theoretische Zweifel, die immer vorliegen können, ohnehin nicht (BSG, Urteil vom 31.01.2012 a.a.O. Rdnr. 28).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG, Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42 und vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 Rdnr. 10 und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 Rdnr. 10 m.w.N.).

    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung eines Arbeitsunfalls - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (vgl. BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 Rdnr. 10 m.w.N. und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 Rdnr. 10 m.w.N.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09
    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung eines Arbeitsunfalls - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (vgl. BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 Rdnr. 10 m.w.N. und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG, Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42 und vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 Rdnr. 10 und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG, Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 42 und vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 Rdnr. 10 und vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 31/04 R

    Hinterbliebenenrente - Berufskrankheit - Asbestose - Tod - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 9 U 247/09
    Der Tod eines Versicherten ist infolge eines Versicherungsfalls eingetreten, wenn er durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, d.h., wenn diese mit Wahrscheinlichkeit eine rechtlich wesentliche Bedingung hierfür waren (Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 07.02.2006 - B 2 U 31/04 R - SozR 4-2700 § 63 Nr. 3 und in Juris).
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